Die Versorgung eines suprapubischen Blasenkatheters stellt bei nennenswerten Gefahren keine einfachste medizinische Behandlungsmaßnahme im Sinne der Rechtsprechung des BSG dar. So entschied das SozG Stuttgart (Az. S 15 KR 636/20).
Source: DATEV
Die Versorgung eines suprapubischen Blasenkatheters stellt bei nennenswerten Gefahren keine einfachste medizinische Behandlungsmaßnahme im Sinne der Rechtsprechung des BSG dar. So entschied das SozG Stuttgart (Az. S 15 KR 636/20).
Source: DATEV
Neueste Kommentare