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Das OVG Sachsen-Anhalt hat zwei Normenkontrollanträge abgelehnt, die sich gegen die Verpflichtung der Lehrkräfte zur Erteilung einer zusätzlichen wöchentlichen Pflichtstunde (sog. Vorgriffsstunde) richten (Az. 1 K 66/23 und 1 K 67/23).
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