+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Verpachtet eine Gemeinde eine Schulmensa und ein Freibad, ist sie insoweit Unternehmerin und kann Vorsteuern abziehen. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 14 K 2029/13).
Source: DATEV STeuer