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Das BMJV hat einen Referentenentwurf zur Verordnung über die Aufbewahrung von Justizakten veröffentlicht. Der Entwurf führt die bislang jeweils geltenden Vorschriften der Länder und des Bundes zur Aufbewahrung und Speicherung der Justizakten der Gerichte und Staatsanwaltschaften in einer Rechtsverordnung der Bundesregierung zusammen und vereinheitlicht diese.
Source: DATEV