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Die Entscheidung des Kreises Düren, lebensmittelrechtliche Verstöße eines Dürener Lebensmittelmarktes auf der Internetplattform www.lebensmitteltransparenz.nrw.de zu veröffentlichen, ist rechtlich nicht zu beanstanden. So entschied das VG Aachen (Az. 7 L 21/22).
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