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Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern haben sich am 24. März 2021 im Vermittlungsausschuss auf zahlreiche Änderungen am „Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020“ geeinigt.
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