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Das FG Münster hat entschieden, dass der Verlustanteil aus einer GbR, an der eine KG und deren alleiniger Kommanditist beteiligt sind, das negative Kapitalkonto im Sinne von § 15a EStG erhöht und damit unter das Verlustausgleichsverbot fallen kann (Az. 5 K 3838/13 F).
Source: DATEV STeuer