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Das LG Oldenburg hat einer 81-jährigen Rentnerin Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die Betreiberin eines Bahnhofs aufgrund eines Unfalls mit einer automatischen Schiebetür zugesprochen. Die Beklagte habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt (Az. 4 O 2137/20).
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