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Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Erklärungsfristen für 2020 in beratenen Fällen und die zinsfreien Karenzzeiten erneut verlängert. Zugleich wurden die Erklärungsfristen und Karenzzeiten für 2021 bis 2024 verlängert. Das BMF-Schreiben beantwortet Anwendungsfragen zu diesen Rechtsänderungen (Az. IV A 3 – S-0261 / 20 / 10001 :018).
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