Die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 29. Oktober 2020 in Kraft.
Source: DATEV
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