+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Mit dem geplanten Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens soll ein Teilbereich der Richtlinie (EU) 2019/1023 vom 20.06.2019 in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.
Source: DATEV