Mit dem geplanten Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens soll ein Teilbereich der Richtlinie (EU) 2019/1023 vom 20.06.2019 in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.
Source: DATEV
Mit dem geplanten Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens soll ein Teilbereich der Richtlinie (EU) 2019/1023 vom 20.06.2019 in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.
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