Stellt sich nach einem Verkehrsunfall heraus, dass nicht alle geltend gemachten Schäden an dem Fahrzeug auf den Unfall zurückzuführen sind, kann dies zum Verlust des gesamten Schadensersatzanspruchs führen. Dies entschied das LG Frankenthal (Az. 1 O 4/20).
Source: DATEV
Neueste Kommentare