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Der Bundesrat will die Verfolgung datenschutzrechtlicher Verstöße im Rahmen von lauterkeitsrechtlichen Konkurrenten- oder Verbandsklagen nach § 3a UWG ausdrücklich ausschließen. Dazu hat die Länderkammer den „Entwurf eines Gesetzes zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht“ (BT-Drucks. 20/11879) vorgelegt.
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