Das FG Niedersachsen hält die Vorschriften über die Abgeltungsteuer in § 32d Abs. 1 EStG in Verbindung mit § 43 Abs. 5 EStG (Abgeltungsteuer) für mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht vereinbar und hat sie dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt (Az. 7 K 120/21).
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