Der VerfGH Nordrhein-Westfalen hat mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen verwaltungsgerichtliche Eilbeschlüsse richteten, mit denen die Zulassung der Beschwerdeführer zum Modellstudiengang Medizin abgelehnt worden war (Az. VerfGH 36/20.VB-2 u. a.).
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