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Das LVerfG Sachsen-Anhalt hat die kommunale Verfassungsbeschwerde der Stadt Aschersleben gegen Art. 1 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 7 und Art. 3 des Gesetzes zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenausbaumaßnahmen vom 15. Dezember 2020 zurückgewiesen (Az. LVG 44/21).
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