+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass Restguthaben aus Prepaid-Verträgen, die endgültig beim (Mobilfunk-)Provider verbleiben, bei diesem ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für von ihm während der Laufzeit des Prepaid-Vertrages gegenüber seinen Kunden erbrachte Leistungen darstellen (Az. 4 K 26/22).
Source: DATEV