Die gesetzliche Regelung ist klar: Storniert ein Anbieter bereits bezahlte Flüge, muss er seine Kunden darüber informieren, dass sie ihr Geld zurückfordern oder freiwillig einen Gutschein annehmen können. Entscheiden Verbraucher sich für die Rückzahlung muss das Unternehmen innerhalb von sieben Tagen den Flugpreis erstatten. Verbraucherbeschwerden zeigen jedoch, dass sich die Lufthansa derzeit kaum daran hält. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht nun gerichtlich dagegen vor.
Source: DATEV
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