Das VG Trier hat erneut entschieden, dass Lebensmittel mit cannabinoidhaltigen Extrakten ohne vorherige Zulassung nicht in Verkehr gebracht werden dürfen (Az. 6 K 3236/21).
Source: DATEV
Jun 24, 2022
Das VG Trier hat erneut entschieden, dass Lebensmittel mit cannabinoidhaltigen Extrakten ohne vorherige Zulassung nicht in Verkehr gebracht werden dürfen (Az. 6 K 3236/21).
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