Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass ein Vater zu Unrecht gezahltes Kindergeld auch dann an die Familienkasse zurückerstatten muss, wenn es nicht an ihn, sondern auf seine Anweisung hin auf ein Konto der Mutter ausgezahlt wurde, auf das er keinen Zugriff hat (Az. 5 K 1182/19).
Source: DATEV STeuer
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