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Die Schulleitung einer Berliner Schule darf einen Schüler vorläufig für sechs Tage vom Unterricht ausschließen, weil dieser ein Video im internen Klassenchat geteilt hat, auf dem zu sehen ist, wie ein Mitschüler im Unterricht einen Stuhl aus dem 4. Stock des Schulgebäudes wirft. So entschied das VG Berlin (Az. VG 3 L 649/20).
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