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Das AG Hannover hat eine Klage eines Tierarztes auf Zahlung von rund 1.500 Euro abgewiesen. Er könne die Bezahlung seiner Rechnung nicht verlangen, da er nicht nachweisen konnte, dass er die Beklagte vor Durchführung der Behandlungen ordnungsgemäß aufgeklärt hat und die dort aufgeführten Behandlungsmaßnahmen lege artis waren.
Source: DATEV