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Das LG München I hat den von der GEMA gegen zwei Unternehmen der Unternehmensgruppe Open AI geltend gemachten Ansprüchen auf Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatz im Wesentlichen stattgegeben. Das Urteil betrifft die Liedtexte neun bekannter deutscher Urheberinnen und Urheber (Az. 42 O 14139/24).
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