Ab 2026 treten bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf neue Vorgaben in Kraft. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten digitale Bescheide zur Regel werden – Papier zur Ausnahme. Doch: Der Gesetzgeber verschiebt den Start – aber nur teilweise. Der DStV fasst die Neuerungen zusammen und zeigt, worauf Sie achten sollten.
Source: DATEV
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