Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die die staatliche Nutzung von IT-Sicherheitslücken betrifft, die den Herstellern von Soft- und Hardware noch unbekannt sind – sog. Zero-Day-Schwachstellen (Az. 1 BvR 2771/18).
Source: DATEV
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die die staatliche Nutzung von IT-Sicherheitslücken betrifft, die den Herstellern von Soft- und Hardware noch unbekannt sind – sog. Zero-Day-Schwachstellen (Az. 1 BvR 2771/18).
Source: DATEV
Neueste Kommentare