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Die Klagen der Handwerkskammer Koblenz und mehrerer Firmen gegen die dem Wasserwerk Koblenz/Weißenthurm erteilte Bewilligung, aus mehreren Brunnen in Kaltenengers, Urmitz und St. Sebastian Grundwasser zu entnehmen, sind mangels Klagebefugnis unzulässig. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 1 A 10131/20.OVG und 1 A 10142/20.OVG).
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