Liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich unter gesammeltem Abfall auch persönliche oder wertvolle Gegenstände befinden, die nicht weggeworfen werden sollen, darf der Abfall ohne vorherige Sichtung entsorgt werden. Dies entschied das OLG Koblenz (Az. 8 U 1596/20).
Source: DATEV
Neueste Kommentare