Das OLG Frankfurt) hat die Berufung des Fahrdienstvermittlers Uber gegen die Untersagung, Beförderungsaufträge an Mietwagenunternehmen mittels einer App zu übermitteln, zurückgewiesen (Az. 6 U 18/20).
Source: DATEV
Das OLG Frankfurt) hat die Berufung des Fahrdienstvermittlers Uber gegen die Untersagung, Beförderungsaufträge an Mietwagenunternehmen mittels einer App zu übermitteln, zurückgewiesen (Az. 6 U 18/20).
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