Die EU-Kommission hat einen Freibetrag zur Reduzierung von Verschuldungsanreizen (DEBRA) vorgeschlagen, um Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern und ihre Widerstandsfähigkeit zu fördern. Durch die Einführung eines Freibetrags soll Eigenkapital steuerlich genauso behandelt werden wie Fremdkapital. Der Vorschlag sieht vor, dass Erhöhungen des Eigenkapitals eines Steuerpflichtigen von einem Steuerjahr zum nächsten von seiner Steuerbemessungsgrundlage abzugsfähig sind, ebenso wie Fremdkapital.
Source: DATEV
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