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Die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten soll abgeschafft werden. Das Bundeskabinett hat am 03.09.2025 nun den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettengesetzes beschlossen. Ziel ist es, Unternehmen von Bürokratie zu entlasten.
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