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Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können auch 2017 eine Teilentlastung von der Strom- und Energiesteuer – den sog. Spitzenausgleich – in voller Höhe erhalten. Das Bundeskabinett hat dies am 11.01.2017 auf Grundlage eines Monitoringberichts des RWI Essen festgestellt. Darauf weist das BMF hin.
Source: DATEV STeuer