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Das VG Sigmaringen hat den Eilantrag gegen die Annullierung mehrerer Prüfungsergebnisse im Seminar „Medizinische Biometrie“ an der Universität Ulm abgelehnt. Es bestünden keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Universität (Az. 8 K 2901/26).
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