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Die EU-Kommission hat zu Vertragsverletzungen rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten beschlossen. Deutschland ist in drei Fällen betroffen: bei der Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie, der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. und dem Gebäudesanierungsplan gemäß der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Source: DATEV