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Im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Verstößen gegen oder Nichtumsetzung von EU-Recht durch die Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission Deutschland u. a. aufgefordert, seine Rechtsvorschriften über Arbeitsplatzgrenzwerte für gefährliche Chemikalien an EU-Recht anzupassen.
Source: DATEV