Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vorgelegt (19/28177). Wie es darin heißt, ist die EU-Richtlinie 2019/1151 (DigRL) zum Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht größtenteils bis zum 1. August 2021 bzw. bei Ausübung einer Verlängerungsoption für die Mitgliedstaaten bis zum 1. August 2022 in deutsches Recht umzusetzen.
Source: DATEV
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