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Das BMF hat die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen und Organisationen der ausländischen Streitkräfte, die zur Erteilung von Aufträgen auf abgabenbegünstigte Leistungen berechtigt sind, mit dem Stand vom 1. Januar 2017 bekannt gegeben (Az. III C 3 – S-7492 / 07 / 10001).
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