Das BMF teilt mit, dass die Finanzverwaltung die Änderungen des § 25 UStG durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2019 zum Anlass genommen hat, den UStAE umfänglich zu überarbeiten (Az. III C 2 – S-7419 / 19 / 10001 :006).
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