Das BVerwG hat den Revisionen zweier Betreiber von Nachhilfeinstituten in Unterfranken stattgegeben. Es hat den Freistaat Bayern verpflichtet, für die betreffenden Institute jeweils Bescheinigungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG zu erteilen (Az. 9 C 5.16 und 9 C 6.16).
Source: DATEV STeuer
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