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Am 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der EU ausgetreten. Nach den Regelungen des Austrittsabkommen schloss sich ein Übergangszeitraum an, in dem u. a. das Mehrwertsteuerrecht der Union für das Vereinigte Königreich weiterhin Anwendung findet. Dieser Übergangszeitraum wird mit Ablauf des 31. Dezember 2020 enden. Das BMF teilt mit, was von nun an gilt (Az. III C 1 – S-7050 / 19 / 10001 :002).
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