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Das FG Baden-Württemberg setzte die Vollziehung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids für 2016 bis zur Entscheidung im Einspruchsverfahren aus, denn Umsätze einer Fahrschule könnten steuerfrei sein (Az.1 V 3464/16).
Source: DATEV STeuer