Das FG Münster entschied, dass Kosten für die Weiterbildung von Arbeitnehmern, die der Arbeitgeber übernimmt, keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen (Az. 13 K 3218/13 L).
Source: DATEV STeuer
Okt 17, 2016
Das FG Münster entschied, dass Kosten für die Weiterbildung von Arbeitnehmern, die der Arbeitgeber übernimmt, keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen (Az. 13 K 3218/13 L).
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