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Nach einer aktuellen Information des BMWi wurde die Frist zur Stellung von Änderungsanträgen bei der Überbrückungshilfe II bis zum 30.6.2021 verlängert. Der DStV begrüßt die Fristverlängerung im Interesse der betroffenen Unternehmen und beauftragten prüfenden Dritten.
Source: DATEV