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Eine häusliche Quarantäne kann zu psychischen Belastungen führen. Das Landgericht Köln hat die Zahlung von Schmerzensgeld für ein Kindergartenkind jedoch abgelehnt, weil das Gesundheitsamt Köln bei Erlass der Quarantäneanordnung alles richtig gemacht hat (Az. 5 O 117/21).
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