Das SG Oldenburg entschied, dass trotz der stark gestiegenen Inflation in der 2. Jahreshälfte des Jahres 2021 die Regelsätze nach dem SGB II (Hartz IV) weiterhin als verfassungsgemäß angesehen werden können (Az. S 43 AS 1/22 ER).
Source: DATEV
Das SG Oldenburg entschied, dass trotz der stark gestiegenen Inflation in der 2. Jahreshälfte des Jahres 2021 die Regelsätze nach dem SGB II (Hartz IV) weiterhin als verfassungsgemäß angesehen werden können (Az. S 43 AS 1/22 ER).
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