+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Die Beherbergungssteuer von 3,5 Prozent auf den Übernachtungspreis tritt in Trier zum 1. Januar 2018 in Kraft. Das beschloss der Stadtrat am 28.09.2017 mit großer Mehrheit. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) will die Klage eines Mitgliedsbetriebs gegen die Trierer Beherbergungssteuer unterstützen.
Source: DATEV STeuer