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Die tierschutzrechtliche Veräußerungsverfügung des Amtes Mittelholstein gegenüber einem Hundetrainer und seiner Frau ist nach summarischer Prüfung rechtmäßig. Dies hat die für Tierschutzrecht zuständige 7. Kammer des VG Schleswig-Holstein in einem Eilverfahren beschlossen (Az. 7 B 24/26).
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