+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das AG München entschied, dass der Mieter eines Duplex-Stellplatzes einen Schadensersatzanspruch gegen die beklagte Wohnungseigentümergemeinschaft hat, da sie es unterlassen hatte, Warnhinweise zum „besonderen“ Verhalten der Duplex-Anlage anzubringen (Az. 132 C 17221/22).
Source: DATEV