+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das LSG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Frau, die auf dem Weg zum Geschäft ihres Hörgeräteakustikers stürzt, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht (Az. L 3 U 148/20).
Source: DATEV