Zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts erhaltene Stipendiumszahlungen mindern nicht die Werbungskosten für eine Zweitausbildung. Dies hat das FG Köln entschieden (Az. 1 K 1246/16).
Source: DATEV STeuer
Mrz 1, 2019
Zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts erhaltene Stipendiumszahlungen mindern nicht die Werbungskosten für eine Zweitausbildung. Dies hat das FG Köln entschieden (Az. 1 K 1246/16).
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